Adventsfenster 2025

Liebe Eichwasenerinnen und Eichwasener,

auch in diesem Jahr wird das Bürgerforum wieder seine Adventsfenster durchführen und sucht noch Mitglieder, die dafür ihren Vor-/Garten oder Terrasse oder Balkon oder, oder, oder zur Verfügung stellen.

Die Veranstaltung findet bei jedem Wetter im Freien in ungezwungener Atmosphäre statt.

Teilnahmebedingung: Schmücken eines weihnachtlichen Fensters, Eingangs oder ähnlichem, Verköstigung der Gäste nach Belieben mit Getränken und Kleinigkeiten.
Das Bürgerforum stellt dafür die Geräte zur Verfügung (Glühweinkocher, Tassen, „Weihnachtsbeamer“).

Die Veranstaltung wird im Schwabacher Tagblatt, auf unserer Internetseite und in unserem Schaukasten veröffentlicht und findet ab dem 01.12.2025 immer zwischen 18:00 Uhr und 19:00 Uhr statt. Der Gastgeber bestimmt das Ende.

Wer gerne selbst ein Adventsfenster veranstalten möchte, meldet sich bitte bei Marlies Kempe (marlies.kempe@buergerforum-eichwasen.de) oder benutzt das unten anhängende Kontaktformular

Und hier schon die feststehenden Termine:

Sonntag30.11.2025 Eichwasener Advent
Montag01.12.2025Fam. BraunerFranz-Xaver-Schuster-Str. 52
Dienstag02.12.2005STAMMTISCH
Mittwoch03.12.2025
Donnerstag04.12.2025Fam. LehmannWilhelm-Albrecht-Str. 121
Freitag05.12.2025
Samstag06.12.2025Fam. GöllFranz-Xaver-Schuster-Str. 74
Sonntag07.12.2025Fam. SauberWilhelm-Albrecht-Str. 155
Montag08.12.2025Kath. GemeindezentrumFranz-Xaver-Schuster-Str. 66
Dienstag09.12.2025Kita St. Matthäus
Mittwoch10.12.2025
Donnerstag11.12.2025Fam. HauckFranz-Xaver-Schuster-Str. 28
Freitag12.12.2025Fam. CramesDr.-Max-Herold-Str. 10A
Samstag13.12.2025
Sonntag14.12.2025Fam. Kempe-Weinert-LeinbergerFranz-Xaver-Schuster-Str. 11
Montag15.12.2025Schmidtbauer/WagnerDr.-Max-Herold-Str. 10
Dienstag16.12.2025Fam. BohleDr.-Haas-Str. 3d
Mittwoch17.12.2025
Donnerstag18.12.2025
Freitag19.12.2025Fam. HeidFranz-Xaver-Schuster-Str. 64
Samstag20.12.2025Fam. RichterDr.-Max-Herold-Str. 23
Sonntag21.12.2025
Montag22.12.2025
Dienstag23.12.2025Fam. GeimJoseph-Fensterer-Str. 21